Wirtschaftsprüfung - MGS Mandat Steuerberatungsgesellschaft mbH

Direkt zum Seiteninhalt

Wirtschaftsprüfung

Leistungen
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie Privatstiftungen  gehören zu jenen Rechtsformen, für die das Handelsrecht die jährliche  Prüfung des Jahresabschlusses vorsieht. Aber auch solche Unternehmen,  die nicht prüfungspflichtig sind, können Interesse an einer freiwilligen  Jahresabschlussprüfung haben.

Dem Wirtschaftsprüfer obliegt es, die Ordnungsmäßigkeit der  Buchführung und Bilanzierung zu überprüfen. Aus einem  Bestätigungsvermerk - wie er einem positiven Prüfungsergebnis folgt -  können keine Auskünfte über die wirtschaftliche und finanzielle  Situation eines Unternehmens gewonnen werden. Dennoch stellen wir nicht  alleine die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Jahresabschlusses in den  Mittelpunkt unserer Prüfungstätigkeit, vielmehr wollen wir Ihnen unsere  aus der Prüfung gewonnenen Informationen und Eindrücke anbieten, um Ihr  Unternehmen damit im positiven Sinne weiterzuentwickeln.

Wir können Ihnen die Übernahme folgender Aufgaben anbieten:

  • Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen
  • Gründungsprüfungen
  • Prüfungen anlässlich Umgründungen
  • Stiftungsprüfungen
  • Unternehmensbewertungen
  • Sondergutachten

Das deutsche Handelsrecht sieht für viele Unternehmen eine verpflichtende jährliche Prüfung  des Jahresabschlusses vor. Betroffen davon sind insbesondere  Kapitalgesellschaften (ausgenommen kleine GmbH) und Privatstiftungen. Es  kann aber auch freiwillig – das heißt ohne rechtliche Verpflichtung –  eine Jahresabschlussprüfung durchgeführt werden.

Die Organe einer Gesellschaft haben jährlich einen Jahresabschluss  aufzustellen. In diesem wird der Geschäftsverlauf in der abgelaufenen  Periode in einer komprimierten Form dargestellt. Aufgabe der  Wirtschaftsprüfer ist es, die Buchführung und die Bilanzierung im  Hinblick auf gesetzliche Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Das  Prüfergebnis in Form des Bestätigungsvermerkes sagt demgemäß nichts über  die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus, sondern bestätigt, dass  die im Jahresabschluss dargestellte wirtschaftliche Lage ein der  Realität entsprechendes Bild vermittelt. Grundsätzlich nicht umfasst ist  das Aufdecken von Unterschlagungen oder anderer verbotener Handlungen  der Organe des geprüften Unternehmens. Sollte eine Prüfung aber solche  Tatsachen zu Tage bringen, besteht natürlich eine Berichtspflicht.  Anzumerken ist auch noch, dass die Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers in keinem Zusammenhang mit Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden steht.

Die Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer dient damit den so genannten "Stakeholdern".  Gemeint sind alle am Unternehmen in irgendeiner Form Beteiligten  (zentral natürlich die Eigentümer, die mit dem Jahresabschluss  Berichterstattung über den Einsatz ihres Kapitals erhalten; wichtig ist  ein geprüfter Jahresabschluss aber auch für Banken).

Bei der Wirtschaftsprüfung lernen wir im Zuge unserer Tätigkeit ein  Unternehmen sehr umfassend kennen. In Verbindung mit unserem durch  Weiterbildung ständig ergänztem Fachwissen und Erfahrung  bei mittleren Unternehmen sind wir in der Lage, Verbesserungspotential  zu erkennen. Dadurch wird der Wert der Prüfung für das geprüfte  Unternehmen deutlich erhöht.
0 56 81 / 77 06 - 41
0 56 81 / 77 06 - 55  (Fax)


MGS Mandat
Steuerberatung GmbH
Hauptgeschäftsstelle
Rudolf-Harbig-Straße 4
34576 Homberg (Efze)
Zurück zum Seiteninhalt