Basel III - MGS Mandat Steuerberatungsgesellschaft mbH

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Basel III

Service
Was ist Basel III?

Unter dem Titel Basel III sind Regelungen für die Kapitalausstattung und das Liquiditätsmanagement von Banken zu verstehen.

Basel III stellt ein Reformpaket der Bankenregulierung Basel II dar. Die Kapitalregelungen werden von der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel erlassen und in regelmäßigen Abständen angepasst. Die BIZ fungiert dabei als Zentralbank der Notenbanken.

Die den Basel II Standards folgenden Kapitalregelungen „Basel III“ enthalten schärfere Anforderungen hinsichtlich der Mindestanforderungen für die Eigenkapitalausstattung von Banken, u.a. eine höhere Kernkapitalquote (Tier 1, siehe Details unten). Sie tragen insbesondere der Beseitigung der während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2007/2008 offengelegten Schwächen der bisherigen Bankenregulierung Basel II Rechnung. Das neue Regelwerk wurde vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht am 16. Dezember 2010 veröffentlicht. Die nationale Umsetzung muss bis Ende 2012 abgeschlossen sein.

Basel III im Detail
Kernkapitalquote: Die Kernkapitalquote zeigt die Quote des harten Eigenkapitals im Verhältnis zu dem risikobehafteten Kreditgeschäft an. Betrug die Kernkapitalquote unter dem Vorgängerregelwerk Basel II lediglich vier Prozent (davon 2 % hartes und 2 % weiches Kernkapital), muss sie nach Basel III mindestens 6 Prozent betragen. Die harte Kernkapitalquote, welche nur aus eigenen Stammaktien und einbehaltenen Gewinnen besteht, muss dabei 4,5 % betragen, das weiche Kernkapital (z.B. stille Einlagen von Gesellschaftern) 1,5%, in Summe 6 %.
Konstanter Kapitalpuffer: Mit Basel III wurde ein so genannter Kapitalpuffer eingeführt. Dieser aus hartem Kernkapital bestehender Kapitalpuffer muss 2,5 % betragen. Der Gesamtanteil an hartem Kernkapital steigt damit auf 7 %.
Übergangsfristen: Startpunkt für Basel III ist 2013, es gelten jedoch in wesentlichen Punkten lange Übergangsfristen zwischen 5 und 10 Jahren.

Was bedeuten die neuen, schärferen Regulierungsvorschriften Basel III für mein Unternehmen?
Die schärferen Kapitalregelungen bedeuten für die Banken, dass diese sich bei Krediten für Kunden mit schlechter Bonität künftig mit einem noch größeren „Risikopolster“ in Form von Eigenkapital absichern müssen, als dies bei Kunden mit gleicher Bonität aktuell der Fall ist. Eine höhere Unterlegung mit Eigenkapital bedeutet aber höhere Kosten für die Bank, die sie in Form höherer Kreditzinsen weiterverrechnet.
Um es auf einen Nenner zu bringen: Für Ihr Unternehmen drohen härtere Kreditkonditionen. Die Kreditrahmenbedingungen können sich dabei schon kurzfristig verschärfen, trotz der langen Übergangsfristen. Für tragbare Kreditbedingungen kommt es in Zukunft stärker darauf an, bei der Hausbank bonitätsmäßig „glänzend“ dazustehen.

Das Rating der Bank zur Beurteilung der Bonität des Kunden basiert  überwiegend auf „harten“ Faktoren (hard facts) aus dem Finanz- und  Rechnungswesen eines Unternehmens. Die soft facts spielen jedoch  ebenfalls eine wichtige Rolle. Beide Facts werden künftig verschärft  anzuwenden sein, das heißt Basel III zwingt die Banken noch stärker als  bisher, ihre Kreditengagements auf Risiko zu prüfen, weil die  verpflichtende Eigenkapitalausstattung der Bank gemäß Basel III wie auch  schon im Vorgängerwerk in Abhängigkeit einer auf solchen Facts  ermittelten Risikostruktur bemessen wird.

Die Banken verwenden zur Risikobeurteilung ihrer Kreditnehmer in der  Regel ein „Rating-Verfahren, welches u.a. von der in Jahresabschlüssen  dokumentierten Unternehmenshistorie als auch von der internen  Finanzplanung geprägt wird.An erster Stelle stehen hier sicherlich die  Qualität des Managements bzw. der Unternehmensführung. Für  mittelständische und größere Unternehmen ist auch die Einholung eines  externen Ratings durch eine bankunabhängige Ratingagentur  überlegenswert. Ein gutes Rating durch eine unabhängige Ratingagentur  bindet zwar nicht an deren Ratingverfahren, sie ist aber ein gutes  Verhandlungsargument gegenüber der Bank. Grundsätzlich wird aber jedes  Unternehmen gut beraten sein, eine offensive und aktive  Informationspolitik gegenüber der Hausbank zu pflegen und die  Qualitätsanforderungen bei der Erstellung und Veröffentlichung von  Finanzplanungsrechenwerken zu erhöhnen. Außerdem wird eine erfolgreiche  Unternehmenspräsentation wichtiger denn je.

Hard facts

Erstellung des Jahresabschlusses
Wichtig ist, dass der Jahresabschluss möglichst frühzeitig zur  Verfügung steht. In der Praxis kann wohl davon ausgegangen werden, dass  die Vorlage innerhalb von sechs bis neun Monaten nach dem Bilanzstichtag  die Erwartungen der Bank gerade noch erfüllen wird. Längere Zeiträume  werden vermutlich mehr oder weniger skeptisch wahrgenommen und besonders  hinterfragt werden. Eine schnelle Vorlage kann in einigen Fällen  durchaus zu einer Verbesserung der Einschätzung der Managementqualität  führen.

Vorlage einer aktuellen Saldenliste
Ergänzend zur Vorlage des letzten Jahresabschlusses kann die aktuelle  Saldenliste samt einem aussagekräftigen Vorjahresvergleich für den  entsprechenden Zeitraum einen zeitnahen Beleg für die weitere  unternehmerische Entwicklung darstellen.

Bilanzkennzahlen
Notwendig sind positive Kennzahlen zu Vermögens-, Finanz- und  Ertragslage des Unternehmens. Eine wichtige Rolle spielen hier die  Eigenkapitalquote, die Fremdkapitalstruktur, der Cash-Flow, die  Schuldentilgungsdauer und die Umsatzrentabilität.

Erstellung eines Geschäftsplanes mit Plan-Bilanz, Plan-Gewinn- und Verlustrechnung, sowie eines Finanzplanes.
Diese sind regelmäßig durch Soll-Ist Vergleiche zu überprüfen.

Bisherige Kreditabwicklung durch den Unternehmer
Hierbei wird überprüft, ob die bisher eingegangenen Verpflichtungen durch den Kreditnehmer fristgerecht erfüllt wurden.

Soft facts

Unternehmensbereich
  • Vorhandene Unternehmensstrategie
  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Qualitätsmanagement, Marketing und PR
  • Führungskompetenz
  • Unternehmensnachfolge und Kontinuität
  • Forschung und Entwicklung
  • Qualität und Aussagekraft des Rechnungswesens
  • Einsatz von betriebsadäquaten Controlling-Instrumenten

aus dem Unternehmensfeld
  • Entwicklung der Branche und der Konjunktur
  • Kunden- und Lieferantenbonität
  • Kunden- und Lieferantenstruktur
  • Markt- und Wettbewerbssituation

Finanzplanung
Voraussetzung für Kreditverhandlungen mit der Hausbank des  Unternehmers ist eine plausible Finanzplanung. Diese sollte einmal aus  der Planung des Finanzbedarfs und einmal aus der Planung der  Finanzierung bestehen. Für die Finanzplanung werden Zahlen aus der  Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und der Liquiditätsrechnung  (oder auch Kapitalflussrechnung genannt), benötigt. Der Steuerberater  wird diese drei Komponenten so miteinander verzahnen, dass sie ein in  sich geschlossenes System bilden. Nur wenn es weder denkbar noch möglich  ist, dass eines dieser Elemente (z. B. nur Ihre Gewinn- und  Verlustrechnung) losgelöst von den weiteren Elementen aus dem  Rechnungswesen erstellt werden kann, wird sie der Kreditsachbearbeiter  berücksichtigen. Diese Vorgehensweise ist nicht fremd; sie stammt aus  der "doppelten Buchführung"; aus dem betrieblichen Rechnungswesen, was  durch das Zusammenwirken von Erfolgskonten in der Gewinn- und  Verlustrechnung sowie sämtlicher Bestandskonten in der Bilanz zu einem  in sich geschlossenen System führt. Auf dieselbe Weise wird der  Steuerberater die Finanzplanung unter Verwendung von Planzahlen aufbauen  und dem Kreditinstitut präsentieren.

Unternehmenspräsentation, zeitnahe Jahresabschlüsse, sonstige Unterlagen verbessern Kreditgewährung unter Basel III
Die der Aktualität der dem Kreditantrag eingereichten Unterlagen  nimmt mit Basel III eine höhere Priorität ein als bisher. Zeitnah  erstellte Unterlagen für das Kreditgespräch mit der Bank sind  Zwischenabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen, aktuelle  Summen- und Saldenlisten, Umsatzsteuervoranmeldungen, Auftragsbücher  oder Liquiditätspläne.
Mit solchen vom Steuerberater erstellten Unterlagen kann der  Unternehmer neben dem Jahresabschluss (und ggf. Lagebericht) auch  Unterlagen vorlegen, aus denen die Bank aussagefähige Informationen zu  qualitativen Faktoren der Unternehmung, also z.B. über die Qualität und  Verfügbarkeit von Informationen, Tätigkeiten des Managements, Position  und künftige Entwicklung des Unternehmens entnehmen kann. Das verbessert  die Chancen auf Kreditgewährung kleiner und mittelständischer  Unternehmen, die sich nicht auf dem Kapitalmarkt finanzieren können ganz  erheblich und sind nach Inkrafttreten von Basel III unverzichtbar.

Stand: 18. Juni 2012

Trotz  sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die  Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen  übernehmen. Sollten Sie spezielle Fragen zu einem der Themen haben,  stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur  Verfügung.

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